Argumenteblatt CONTRA 5-03
Erstellt: 31.03.2022 | Stand: 31.03.2022
Am häufigsten dürfte es so sein, dass die Stelle (in einem Betrieb, einer Verwaltung, einer Behörde etc.), die ein Produkt oder eine Dienstleistung einsetzt / benötigt ("Bedarfsträger"), zumindest angibt, was beschafft werden soll. Neben den gesetzlichen kann es weitere Vorschriften oder Kostengesichtspunkte geben, die diesen Handlungsspielraum einschränken, so dass ggf. durch die ausschreibende Stelle eine Korrektur vorgenommen werden muss; sie wird dies mit dem Bedarfsträger abstimmen, damit die gewünschte / erforderliche Funktionalität gewährleistet ist.
Die ausschreibende Stelle kann direkt beim Bedarfsträger angesiedelt sein. In größeren Betrieben / Einrichtungen gibt es zentrale Beschaffungsstellen / Beschaffungsämter. Auf Bundesebene gibt es davon derzeit vier für den gebündelten Einkauf von Standardprodukten. Ausgeschrieben werden Einzellose und Rahmenverträge.
Zur Verfügung steht mit dem so genannten "Kaufhaus des Bundes" (KdB) eine elektronische Bestellplattform.
Auf Bundesebene ist als zentrale Beschaffungsstelle für Schmierstoffe das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) zuständig.
Ein ähnliches Argument lautet:
Diese Strukturen und der Zugang zu ihnen sind insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen wenig bekannt, so dass sie häufig von der Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen, wenn sie sie denn überhaupt gesucht und gefunden haben, absehen.
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