Argumenteblatt PRO 4-03
Erstellt: 31.03.2022 | Stand: 31.03.2022
Wasserhaushaltsgesetz und Umwelthaftungsgesetz regeln die Haftung bei Umweltschäden, die von bestimmten Anlagen ausgehen, für natürliche und juristische Personen. Es gilt offenbar die so genannte "Ursachenvermutung". Beim Umweltschadensgesetz geht es um die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden einschließlich einer Informationspflicht auch bereits bei unmittelbarer Gefahr.
Gibt es darüber hinaus weitere im Zusammenhang mit dem Argument PRO 4-03 zu beachtende rechtliche Regelungen? Entsprechende Hinweise sind ebenso willkommen wie eigene Erfahrungsberichte. Einfach mailen an . Danke! Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
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