Argumenteblatt CONTRA 4-14
Erstellt: 31.03.2022 | Stand: 31.03.2022
Dahinter steht eher eine Unsicherheit oder ein Unwissen bei den zuständigen Behörden etc., als eine eindeutige Gesetzeslage. De facto ist es derzeit wohl in der Tat so, dass nur in sehr seltenen Ausnahmefällen der Aufwand für Maßnahmen beim Bioöl geringer ausfällt.
Grundsätzlich liegen die Informationen vor (siehe unten). Und die Gleichbehandlung / diese Unsicherheiten ändern erst einmal nichts an dem grundsätzlichen Argument:
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