Argumenteblatt PRO 4-01
Erstellt: 31.03.2022 | Stand: 31.03.2022
Da Bioschmierstoffe bei den entscheidenden Stellen häufig nicht oder nicht hinreichend bekannt sind, kommen die eigentlich einschlägigen Gesetze und Verordnungen häufig (noch) nicht zur Anwendung. Richtig ist aber:
Die folgenreiche Anwendung dieser Regeln ist wegen mangelnden Wissens und fehlender Durchsetzung nicht hinreichend gewährleistet, so dass das reine Vorhandensein der Regeln nicht ausreicht.
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