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Argumente-Check

Bioschmierstoffe

Argumenteblatt PRO 4-02

Bei Nichteinhaltung entsteht das Risiko einer Bestrafung.

Erstellt: 31.03.2022 | Stand: 31.03.2022

Anders als beim Regressrisiko (Ersatz der durch einen Schaden entstandenen Kosten) geht es hier um "Straftaten gegen die Umwelt". Verwiesen sei an dieser Stelle auf die einschlägigen Gesetzesgrundlage(n), z. B. auf Strafgesetzbuch (StGB), § 324 Gewässerverunreinigung :

(1) Wer unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder sonst dessen Eigenschaften nachteilig verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Mailen Sie gerne Erfahrungsberichte im Zusammenhang mit diesem Argument an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. . Danke!

Um etwas anderes geht es beim Regressrisiko:

Beachten Sie bitte!

Vorgestellt werden tatsächlich vorkommende und mögliche Argumente. Die Richtigkeit wird bewusst nicht geprüft. Es geht vielmehr darum, mögliche Pro- und Contra-Argumente übersichtlich zusammenzuführen. Alle rechtlichen und technischen Angaben in den Texten des TAT-Argumente-Checks Bioschmierstoffe erfolgen deshalb grundsätzlich ohne Gewähr! Jede Haftung wird ausgeschlossen.

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