Argumenteblatt CONTRA 5-07
Erstellt: 31.03.2022 | Stand: 31.03.2022
Nach der letzten Vergaberechtsreform von 2016 dürfen (zum Teil sogar sollen / müssen) andere politisch gewünschte Ziele wie u. a. Umweltaspekte in Ausschreibung und Vergabe eine (deutliche) Rolle spielen. Zu ihrer Beschreibung dürfen Siegel (wie z. B. der Blaue Engel) herangezogen werden. Was ein wenig verunsichert ist die Einschränkung, dass die geforderten Kriterien "mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen" müssen. Allerdings, so liest man, sei dies für Bioschmierstoffe nicht wirklich relevant, da sie (die Umwelt- / Nachhaltigkeitskriterien) mit der Sache ohnehin verbunden seien – siehe in diesem Zusammenhang auch das unter "Weiterführende Informationen" angegebene Rechtsgutachten.
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Nach dem bisherigen Erkenntnisstand gibt es für Vergabeverantwortliche inzwischen viele Qualifizierungsangebote. Da es sich um eine allgemeine Unsicherheit handelt, spielt das Argument, dass Bioschmierstoffe nur einen minimalen Umfang im Ausschreibungsvolumen einnehmen, eigentlich keine Rolle. Zur Vereinfachung wird der Bezug auf anerkannte Siegel empfohlen. Das folgende Argument gilt wohl nicht nur für Aspekte der Sozialverträglichkeit, sondern auch für Aspekte der Umweltverträglichkeit und der Einsatztauglichkeit.
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