Argumenteblatt CONTRA 5-05
Erstellt: 31.03.2022 | Stand: 31.03.2022
Das wird nicht bestritten. Hinzu kommt:
Müssen Beschaffungsverantwortliche (hier z. B. der Ausschreibende) nicht auch prüfen, ob die gewünschte Leistung gesetzeskonform ist? Und wirtschaftlich? Können sie dann nicht auch Nachhaltigkeitskriterien heranziehen, die politisch gewollt / angemahnt sind? Zumindest werden sie, auch wenn sie dazu nicht verpflichtet sein sollten, Hinweise und Empfehlungen geben können. Diese Fragen sind hier noch offen. Können Sie helfen mit Quellengaben dazu, Beispielen etc.? Dann bitte einfach mailen an mail@tat-zentrum.de. Danke!
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