Argumenteblatt PRO 2-10
Erstellt: 31.03.2022 | Stand: 31.03.2022
Das war zumindest eine Ausgangsargumentation angesichts von "Butterbergen" und "Milchseen", aufgrund derer Flächenstilllegungen (1980er Jahre) verordnet wurden. Auf den für die Lebensmittelproduktion stillgelegten Flächen (bekannt sind die Ackerrandstreifen) durften jedoch Pflanzen für technische Nutzungen angebaut werden. Nach den damaligen Kalkulationen entsprach diese Fläche interessanterweise derjenigen, die für Bioschmierstoffe (theoretisch) benötigt wurde, was die AG Bioöl immer wieder betont hat, auch um deutlich zu machen, dass diese Flächen für den damals aufkommenden Biodiesel niemals ausreichen würden.
Inzwischen scheint es so zu sein, dass, obwohl der Anteil heimischen Rapsöls wieder zu steigen scheint, die Grundöle für Bioschmierstoffe eher aus Palm(kern)ölimporten oder tierischen Fetten stammen, was natürlich Fragen nach dem Umweltnutzen und der Sozialverträglichkeit aufwirft. Das "zusätzliche Standbein" haben die hiesigen Landwirte inzwischen wohl eher in der Beteiligung an Windparks und über Biogasanlagen (einschließlich Güllenutzung aus der Massentierhaltung) gefunden. Die Nutzung von Bioschmierstoffen ist in der Landwirtschaft (im Gegensatz übrigens zum Beispiel zur Forstwirtschaft) sehr (!) wenig verbreitet.
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